Man unterscheidet den kommunalen und den privaten ambulanten Pflegedienst.

Die kommunalen ambulanten Pflegedienste, auch Sozialstationen genannt, sind bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege angesiedelt (Arbeiterwohlfahrt Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband), werden von qualifizierten Fachkräften geleitet, sind Vertragspartner der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und erhalten für ihre Arbeit öffentliche Zuschüsse.

Ein privater ambulanter Pflegedienst unterliegt strengen Zulassungskriterien und wird ebenfalls von examinierten Krankenpflegekräften geleitet. Die meisten privaten ambulanten Pflegedienste sind Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen und rechnen ihre Leistungen mit den Kassen ab.

Der ambulante Pflegedienst stellt durch ausgebildete Fachkräfte die häusliche Versorgung des Pflegebedürftigen sicher, führt die Tätigkeiten der Grundpflege durch, übernimmt die hauswirtschaftliche Versorgung und ist bei Bedarf ebenfalls zuständig für die medizinische Betreuung, 24-Stunden-Pflege  und Palliativpflege.

Unser ambulanter Pflegedienst hilft auch bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und vermittelt weitere zusätzliche, unterstützende Dienstleistungsangebote. Hierunter fallen z.B. Transportorganisation, mobiler Essensdienst, Sanitätshäuser, Wundmanagement.

Aus Wettbewerbsgründen und zur Verbesserung der Transparenz des Leistungsangebots sind die Pflegekassen verpflichtet, Vergleichslisten über Leistungen und Vergütungen der zugelassenen privaten ambulanten Pflegedienste im Einzugsgebiet des Pflegebedürftigen zur Verfügung zu stellen. Spätestens wird diese Liste dem Pflegebedürftigen zusammen mit dem Bewilligungsbescheid über Pflegesachleistungen übermittelt.

Tel.:
089 / 520 552 85
Fax:
089/ 517 177 89
E-Mail:

Weiterführende Informationen

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