Hauspflege
Die Pflege zu Hause bei Pflegestufe I, II oder III hat gegenüber dem Pflegeheim den Vorteil, dass der Pflegebedürftige in seiner vertrauten Wohnung, Umgebung und seinem sozialen Umfeld bleiben kann.
Seit 1. April 1995 erkennt die Pflegeversicherung Hauspflege an. Die Hauspflege kann von Angehörigen vorgenommen werden, nachdem sie einen Pflegekurs besucht haben und von einer qualifizierten Pflegekraft eingewiesen worden sind, oder ehrenamtlich oder von einem ambulanten Pflegedienst.
Für die Hauspflege, auch häusliche Pflege genannt, gibt es von der Pflegekasse Pflegegeld. Die Hauspflege beinhaltet die häusliche Versorgung, also die Grundpflege des Pflegebedürftigen und die hauswirtschaftliche Versorgung. Zu den vielfältigen Aufgaben, die die Grundpflege beinhaltet, gehören: Hilfestellung beim Waschen, An- und Auskleiden, beim Zubettgehen, bei der Haarpflege, der Mundpflege, dem Rasieren, der Hautpflege, der Augen-, Nasen- und Ohrenpflege, der Intimpflege, der Blasen- und Darmentleerung und Hilfestellung bei der Aufnahme der Nahrung.
Dabei liegt das Prinzip der aktivierenden Pflege zugrunde, das heißt, dass der Patient bei allem, was er eigenständig verrichten kann, ermutigt wird, es zu tun. Bei Bedarf wird auch die ärztlich verordnete medizinische Versorgung von einer medizinisch ausgebildeten Fachkraft im Rahmen der ambulanten Pflege als Teil der Hauspflege durchgeführt.

