Nach SGB XI, § 37 Abs. 3 sind Pflegebedürftige einer Pflegestufe, die von einem(r)  Angehörige(n)  zu Hause gepflegt werden, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegebegutachtung durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen.

Dieser Einsatz dient der Beratung und der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Die professionelle Pflegekraft des ambulanten Pflegedienstes, z.B. eine Mitarbeiterin unseres ambulanten Pflegedienstes Curameda ambulante Pflege GmbH, unterstützt die pflegende Angehörige. Sie zeigt Lösungen bei eventuellen Pflegeproblemen auf, gibt Hinweise zur Vermeidung von Pflegefehlern, kann eine Überforderung der privaten Pflegeperson erkennen und Abhilfe anbieten, findet Möglichkeiten zu ihrer Entlastung, leitet zu Pflegeoptimierung an.

Sie überprüft die Aktualität der bestehenden Pflegestufe, ob Bedarf für eine neue Einstufung besteht, die bei der Pflegekasse beantragt werden muss.

Werden diese Einsätze zu Beratung und Pflegebegutachtung nicht regelmäßig nachgewiesen oder von Ihnen als  Pflegebedürftigen sogar abgelehnt, ist die Pflegeversicherung berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder vollständig zu streichen.

Tel.:
089 / 520 552 85
Fax:
089/ 517 177 89
E-Mail:

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