Wenn Ihre Pflegekraft, sei es ein(e) Angehöriger(r) oder eine ehrenamtlich tätige Person,  krankheits- oder urlaubsbedingt verhindert ist, die gewohnte Pflege vorzunehmen, haben Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse den Anspruch auf eine Pflegevertretung für die Dauer von maximal vier Wochen im Jahr. Gerne übernehmen wir für den Zeitraum, in dem ihre Pflegekraft verhindert ist, die professionelle ambulante Pflegevertretung als häusliche Kurzzeitpflege (Verhinderungspflege).

Allerdings muss Ihre Pflegeperson Sie bereits mindestens ein Jahr im Rahmen der häuslichen Pflege versorgt haben, bevor Sie Verhinderungspflege beantragen können.

Tel.:
089 / 520 552 85
Fax:
089/ 517 177 89
E-Mail:

Weiterführende Informationen

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