Kurzzeitpflege
In Kurzzeitpflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen über einen begrenzten Zeitraum vollstationär versorgt. Dies kann dann notwendig werden, wenn die Pflegekraft ein(e) Angehörige(r) ist, die entweder aufgrund eigener Erkrankung oder urlaubsbedingt ausfällt (Verhinderungspflege). Auch in unvorhergesehenen Krisensituationen ist die Kurzzeitpflege ein Angebot, das eine große Entlastung darstellt. Leistungen für die Kurzzeitpflege werden für maximal vier Wochen in einem Kalenderjahr von der Pflegekasse erbracht.
Im Rahmen der Verhinderungspflege bieten wir Ihnen einen Urlaubsbegleitservice, die Sie während Ihres gemeinsamen Urlaubs mit Ihrer Pflegeperson als Entlastung Ihrer Pflegeperson betreut. Dieser Service wird als Verhinderungspflege von der Pflegekasse anerkannt.
Kurzzeitpflegeeinrichtungen bieten darüber hinaus auch eine teilstationäre Tagespflege an. Dies ist eine Alternative, wenn eine ausreichende Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Auch kann die teilstationäre Tagespflege die häusliche Pflege, die durch einen ambulanten Pflegedienst oder Angehörige ausgeführt wird, ergänzen und entlasten. Die Kurzzeitpflege gilt als Sachleistung. (Unter Sachleistung versteht man alle von den Pflegekassen anerkannten Leistungen der ambulanten Dienste.)
Die Überleitungspflege ist die Organisation und Sicherstellung von nachstationärer Pflege, bevor der Patient aus dem Krankenhaus wieder nach Hause entlassen wird, damit alle notwendigen, in der Klinik begonnenen Maßnahmen ohne Qualitäts- und Zeitverlust auch nach der Entlassung des Patienten durchgeführt werden.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen hilfebedürftig sind, aber nicht Pflegestufe I erreichen und deshalb keinen Anspruch auf Pflegeleistungen haben, müssen ihre Unterstützung, z.B. zweimal in der Woche Hilfeleistungen beim Waschen oder Baden oder Hilfe bei der Verrichtung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, selber finanzieren. Sind sie ohne Vermögen und reicht ihr Einkommen nicht aus, können sie beim Sozialdienst Sozialhilfe beantragen.

