Viele Menschen ziehen die häusliche Pflege dem Leben in einem Pflegeheim vor. Wird die häusliche Krankenpflege von einem Angehörigen durchgeführt, muss die grundpflegerische Hilfe von der betreffenden Pflegeperson erlernt und nachgewiesen werden, damit die Pflegekasse die Pflegeleistungen zahlt ( SGB XI, § 45).

Curameda Ambulante Pflege GmbH bietet diese individuelle Schulung vor Ort als kostenlosen Service an, sofern eine Pflegestufe vorliegt.
Inhalt dieser Anleitung zur häuslichen Pflege sind die pflegerelevanten Themen: Lagerung und Transfer des Patienten, Mobilisierung, Nahrungsaufnahme, Grundpflege mit Hilfeleistung beim zu Bett Gehen und Anleitung zu Waschungen des Pflegebedürftigen und vieles andere mehr.

Über einen Hausnotruf ist der Pflegebedürftige rund um die Uhr mit der Einsatzzentrale eines Notdienstes verbunden. Das Hausnotruf-System funktioniert folgendermaßen: an das Telefon wird ein kombinierter Sender/Empfänger, die Teilstation angeschlossen. Ein zusätzliches kleines Sendegerät, der sogenannte „Funkfinger“, wird von der pflegebedürftigen Person an einer Kette um den Hals oder als Armband getragen oder in Hosen- oder Kitteltasche jederzeit griffbereit aufbewahrt. Wird der Funkfinger im Bedarfsfall betätigt, nimmt ein Mitarbeiter der Hausnotruf-Zentrale z.B. des Roten Kreuzes oder des ABS oder eines anderen Anbieters Sprechkontakt mit dem Hilfesuchenden auf. So kann der Hilfesuchende da, wo er sich gerade aufhält, in der Wohnung, im Keller oder im Garten und in eine Notsituation gerät, seine Hilfebedürftigkeit signalisieren, so dass entsprechende Hilfe organisiert werden kann.

Bei der Pflege zuhause durch Angehörige ohne professionelle Pflegehilfe muss in regelmäßigen Abständen ein mobiler Pflegedienst einen Pflegeeinsatz durchführen. Dieser Einsatz dient der Beratung und der Qualitätssicherung der Hauspflege und wird im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch ambulante Pflegedienste wie der Curameda GmbH von der Pflegeversicherung bezahlt.

Die professionelle Pflegekraft des ambulanten Pflegedienstes unterstützt die Pflegeperson in der häuslichen Pflege: sie zeigt Lösungen für eventuelle Pflegeprobleme auf, gibt Hinweise zur Vermeidung von Pflegefehlern, kann eine Überforderung der privaten Pflegeperson erkennen und Abhilfe anbieten, findet Möglichkeiten zu ihrer Entlastung, leitet zu Pflegeoptimierung an. Sie überprüft die Aktualität der bestehenden Pflegestufe, ob Bedarf für eine neue Einstufung besteht, die dann bei der Pflegekasse beantragt werden muss. Werden diese Einsätze zu Beratung und Pflegebegutachtung nicht regelmäßig nachgewiesen oder vom Pflegebedürftigen sogar abgelehnt, ist die Pflegeversicherung berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder vollständig zu streichen.

Tel.:
089 / 520 552 85
Fax:
089/ 517 177 89
E-Mail:

Weiterführende Informationen

del.icio.usdigg.comgoogle.comMister Wongstumbleupon.comTechnorati