Gemäß §75 Abs. 1 SGB XI besteht zwischen den Pflegekassen und Curameda Ambulante Pflege GmbH ein Rahmenvertrag, der uns zur Abrechnung unseres Pflegedienstes mit den Pflegekassen berechtigt. Dieser Vertrag legt den Inhalt und Umfang der Pflegeleistungen und die allgemeinen Bedingungen genau fest. Maßgaben bezüglich Datenschutz, Schweigepflicht, Abrechnung und Ausstattung der Pflegeeinrichtung sind ebenso Inhalt dieses Vertrags wie Richtlinien zur Sicherstellung der Leistungen und Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Pflege. 

Als Vertragspartner der Pflegekassen rechnen wir unsere Leistungen nach vom Gesetzgeber festgelegten Gebührensätzen ab. Die Vergütung der Leistungen erfolgt im Rahmen eines Komplexleistungssystems nach Punktzahlen. Der Punktwert beträgt 0,044 Euro. Er gilt als Maßstab, der das Verhältnis für den durchschnittlich notwendigen Aufwand zur Erbringung einer Pflegeleistung im Verhältnis zu allen anderen Leistungskomplexen darstellt. Umgerechnet ergeben sich beispielsweise folgende Kosten:

  • Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes, An- und Ablegen von Körperersatzstücken: 2,20 Euro
  • Mund- und Zahnpflege oder Prothesenpflege: 2,20 Euro
  • Ganzkörperwäsche bzw Baden oder Duschen als alleinige Leistung: 11,00 Euro
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: mundgerechtes Herrichten der Nahrung und Hilfe beim Essen und Trinken: 11,00 Euro
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung: Hilfe beim An- und Auskleiden und Hilfe beim Treppensteigen: 3,08 Euro
  • Waschen der Wäsche und der Kleidung: Pflege und Einräumen der Wäsche, 1 x pro Woche; (bei absoluter Stuhl/Harninkontinenz 2 x pro Woche): 13,20 Euro
  • Kleine hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung sowie Trennung und Entsorgung des Abfalls, 1 x pro Tag: 2,20 Euro


Wir erstellen Ihnen für die von uns regelmäßig zu erbringenden Leistungen einen Kostenvoranschlag, aus dem Ihre Aufwendungen und diejenigen Ihrer Pflegekasse ersichtlich sind. Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung muss von Ihnen an Ihre Pflegekasse gestellt werden. Gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich.

Bestehen Ihrerseits weitere Wünsche zu Pflege und Betreuung, die von Ihrer Pflegekasse nicht übernommen werden,  erstellen wir Ihnen im Rahmen unseres kostenlosen Beratungsangebots gerne einen maßgeschneiderten Kostenvoranschlag. Im folgenden eine Auswahl aus unserem Zusatzangebot:

  • Medikamentenpauschale: alle Medikamente werden besorgt und nach Hause geliefert: Monatspauschale: 15,00 Euro
  • Pflege- und Betreuungsleistungen nach Zeitaufwand: Pflege, soweit nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt: Sitzwache, Wartezeiten, Betreuungsleistungen durch eine Pflegekraft: je angefangene Viertelstunde: 10,50 Euro
  • Füttern und Pflegen von Haustieren wie Hund, Katze, Fische, Vögel und Reinigen des Käfigs: 3,00 Euro.
Tel.:
089 / 520 552 85
Fax:
089/ 517 177 89
E-Mail:

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