Geldleistungen der Pflegekasse

 

Pflegebedürftige, die ihre Pflege in geeigneter Form selbst sicherstellen (z.B. durch Angehörige oder Nachbarn, Freunde), können sich alternativ zur Pflegesachleistung für die monatliche Zahlung eines Pflegegeldes entscheiden.

Im Rahmen dieser Leistung sieht der Gesetzgeber vor, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch einen Vertragspartner der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.

Als Beitrag zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sollen damit durch Beratung und Hilfestellung auf eine Entlastung der Pflegeperson hingewirkt und mögliche Pflegefehler rechtzeitig erkannt werden. Die Kosten für diese Maßnahme übernimmt die Pflegekasse.

Das Pflegegeld und die Häufigkeit der abzurufenden Pflegeeinsätze sind entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:

Stufe 1 – 215 Euro
Stufe 2 – 420 Euro
Stufe 3 – 675 Euro

 

Sachleistungen der Pflegekasse


Die Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige, die im eigenen Haushalt oder im Haushalt, in den sie aufgenommen worden sind, gepflegt werden. Sie wird erbracht von zugelassenen Pflegediensten, die Vertragspartner der Pflegekasse sind und umfasst Hilfestellung in den Bereichen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung.

Auf diese Weise wird es vielen Versicherten ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.


Ein zugelassener Pflegedienst kann den Pflegekasse monatlich maximal folgende Beträge in Rechnung stellen:


Stufe 1 – 420, 00 Euro
Stufe 2 – 980, 00 Euro
Stufe 3 – 1470,00 Euro


Wenn in besonders gelagerten Einzelfällen ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf vorliegt, der das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann der Leistungsanspruch bis auf 1.918,00 EUR monatlich ausgedehnt werden.


Kombinationsleistungen der Pflegekasse


Falls der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft wird, können die Pflegekassen gegebenenfalls ein anteiliges Pflegegeld gewähren.


Voraussetzung hierfür ist, dass außer den Mitarbeiter(inne)n des Pflegedienstes noch eine weitere Pflegeperson vorhanden ist (z.B. eine Angehörige oder ein Nachbar, Freunde ), die den restlichen Hilfebedarf abdeckt.


Beispiel:


Ein Versicherter in Pflegestufe II hat Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert von 980,00 EUR oder auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 420,00 EUR. In einem Monat werden Leistungen eines Pflegedienstes im Wert von 45% von 980,00 EUR) beansprucht. Für die selbst sichergestellte Pflege können die Pflegekassen nun ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von  55% von 420,00 EUR) zur Verfügung stellen.

Tel.:
089 / 520 552 85
Fax:
089/ 517 177 89
E-Mail:
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