Die Leistungen der Pflegeversicherung erzeugen Pflegekosten und weitere Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen:

-Pflegesachleistung: Leistung der ambulanten Dienste

-Pflegegeld für selbst organisierte Pflegehilfen (Angehörige, ehrenamtliche   Person, angestellte Fachkraft)

-Kombination von Geldleistung und Sachleistung

-Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

-Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

-Tagespflege und Nachtpflege

-Kurzzeitpflege

-Vollstationäre Pflege

-Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

-Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson

-Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.

Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse richtet sich nach einem festen Pflegesatz, dem ein Punktesystem zugrunde liegt (siehe: Pflegeversicherung & Kosten).

Da die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung   ausschließlich dem pflegerischen Bedarf dienen und Kosten für Unterkunft und Verpflegung und allgemeine Betreuungsleistungen - sei es zu Hause oder in einem Pflegeheim - , nicht decken, empfiehlt sich gegebenenfalls unter Berücksichtigung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Hier kann man zwischen verschiedenen Zusatz-Leistungen für alle drei Pflegestufen wählen.

Bei Eintritt des Pflegefalls erhält der Versicherte aus seiner privaten Pflegeversicherung Zahlungen entweder in Form von Pflegetagegeld oder als Pflegerente, die ihm z.B. Zusatzangebote des ambulanten Pflegedienstes ermöglichen (siehe: Pflegeversicherung & Kosten) oder ihn befähigen, selber eine Pflegekraft anzustellen.

Tel.:
089 / 520 552 85
Fax:
089/ 517 177 89
E-Mail:

Weiterführende Informationen

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