Pflegeversicherung
Aufgrund eines Gutachtens nimmt die Pflegeversicherung die Einstufung Ihrer Pflegebedürftigkeit vor: Pflegestufe I oder II oder III.
Für die unterschiedlichen Pflegestufen werden von der Pflegeversicherung entsprechende Leistungen pro Monat gewährt: die ambulante Pflege durch eine Fachkraft wird bei Pflegestufe I mit 384 Euro honoriert, bei Pflegestufe II mit 921 Euro und bei Pflegestufe III mit 1432 Euro. Führt ein(e) Angehörige(r) Ihre Pflege durch, erhalten Sie für Pflegestufe I 205 Euro, für Pflegestufe II 410 Euro und für Pflegestufe III 665 Euro.
Als Pflegebedürftiger sollen Sie selbst darüber entscheiden, wie und von wem Sie gepflegt werden wollen. Sie haben die Wahl zwischen einerseits Sachleistungen, darunter versteht man die Hilfe von Fachkräften, also z.B. eines ambulanten Pflegedienstes, oder andererseits Pflegegeld, mit dem Sie selber Ihre erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise sicherstellen.
Das heißt in diesem Fall, entweder ein(e) Angehörige(r) oder eine ehrenamtliche Person pflegt Sie oder Sie stellen eine professionelle Pflegekraft ein. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eine Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld zu wählen. Diese verschiedenen Optionen ermöglichen es Ihnen und Ihren Angehörigen, die Hilfe Ihren individuellen Bedürfnissen gemäß zu gestalten.
Wenn Sie die Ihnen zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch nehmen wollen, erhalten Sie anteilig ein zusätzliches Pflegegeld, Sie erhalten also in jedem Fall 100% Leistung. Wenn Sie sich für die Kombination aus Geld- und Sachleistung entscheiden, sind Sie an Ihre Wahl für die Dauer von sechs Monaten gesetzlich gebunden. Wir sind Ihnen in unserem unverbindlichen Beratungsgespräch bei der Beurteilung Ihrer Situation gerne behilflich.

