Private Pflegeversicherung
Die private Pflegeversicherung ist eine Zusatzversicherung für alle Pflege-Versicherten, gleich, ob es sich um gesetzlich Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung oder um privat Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung handelt.
Privat krankenversicherte Personen, die nach dem Prinzip: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sein können, sind vom Gesetzgeber zunächst dazu verpflichtet worden, sich in der privaten Pflegepflichtversicherung zu versichern.
Da die Kosten, die durch Pflegebedürftigkeit entstehen, oft höher sind als die von der Pflegekasse üblicherweise geleisteten und da die Höhe der von den Kassen geleisteten Pflegesätze vom Gesetzgeber bestimmt und verändert – und das heißt auch: möglicherweise vermindert- werden kann, empfiehlt sich unter Umständen der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung z.B. für Pflegetagegeld.
Auf diese Weise kann der Versicherte sich Zusatzangebote des ambulanten Pflegedienstes leisten (siehe: Pflegeversicherung & Kosten) oder eine Pflegekraft bei sich anstellen.
Eine private Pflegeversicherung kann den monatlichen Fehlbetrag, der z.B. bei einer Heimpflege entstehen kann, in Form einer privaten Pflegerente ausgleichen. Denn da die Pflegekasse nur für den Pflegeanteil aufkommt, nicht aber für Miete und Mahlzeiten, entsteht für den Betreffenden eine oft hohe finanzielle monatliche Belastung.

