Private Pflichtversicherung
Für alle Versicherungsnehmer, die bei einem privaten Krankenversicherer versichert sind, ist die Pflege-Pflichtversicherung obligatorisch.
Grundsätzlich bieten die privaten Pflege-Pflichtversicherungen denselben Leistungsumfang wie die gesetzlichen Pflegekassen.Sie sind verpflichtet, für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und für die Zuordnung zu einer Pflegestufe dieselben Maßstäbe wie die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung anzuwenden. Statt des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) nimmt für die privaten Pflegekassen ein privates Unternehmen die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einstufung in eine Pflegestufe vor.
Ebenso wie bei der privaten Krankenversicherung und im Unterschied zu der sozialen Pflegeversicherung müssen die Pflegeleistungen des privat Pflegeversicherten als Privatabrechnung zunächst vom Versicherten selbst bezahlt werden. Nach Einreichen seiner Privatabrechnung erstattet ihm seine private Pflegeversicherung seine Pflegeauslagen gemäß des ihm aufgrund seiner Pflegestufe zustehenden Betrags.
Aus diesem Grund gibt es bei der privaten Pflege-Pflichtversicherung keine Unterscheidung zwischen Geld- und Sachleistung.

